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Reiseschutz ...wenn es doch mal anders kommt. |
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Der Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet,
ab 43 – 30 Tage 25%
ab 29 – 14 Tage 50%
ab 13 – 01 Tage 80%
No Show (Nicht-Anreise) 100%
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Der Ferienpark ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen / Ferienhäuser / Hotelapartements anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Sie können sich gegen dieses Risiko versichern, indem Sie bei der Reservierung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen.
Für weitere Details bitten wir Sie, die Allgemeinen Bedingungen zu Rate zu ziehen.
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